Unser Spezialgebiet

Wenn mehrere erben, wird aus einer Immobilie eine Entscheidung

Wir begleiten Erbengemeinschaften beim Verkauf – auch dann, wenn die Beteiligten unterschiedlicher Meinung sind, weit auseinander wohnen oder seit Jahren nicht mehr miteinander gesprochen haben.

Warum ein Verkauf im Erbfall anders läuft

In einer Erbengemeinschaft gibt es mehrere Eigentümer, mehrere Lebenssituationen und meist eine gemeinsame Geschichte, die mit im Raum steht. Der eine bräuchte kurzfristig Geld, der andere hängt am Elternhaus, der dritte wohnt sechshundert Kilometer entfernt und möchte vor allem seine Ruhe.

Rechtlich müssen alle Miterben dem Verkauf zustimmen. Genau daran bleiben viele Nachlässe jahrelang hängen – während das Haus leer steht, Kosten verursacht und an Wert verliert. Unsere Aufgabe ist es, diesen Stillstand aufzulösen: mit einer Bewertung, der alle vertrauen können, und einem Ablauf, bei dem sich niemand übergangen fühlt.

Situationen, die wir kennen

Das Elternhaus soll verkauft werden

Der häufigste Fall – und selten nur eine Sachfrage. Wir geben dem Ablauf eine Struktur, damit aus Erinnerungen keine Blockade wird.

Ein Miterbe wohnt in der Immobilie

Hier braucht es zuerst Klarheit über Nutzungsentschädigung und Auszugsfristen. Wir sagen Ihnen früh, was das für den Verkauf bedeutet.

Die Beteiligten sind zerstritten

Wir sprechen dann getrennt mit jedem. Oft stellt sich heraus, dass der Streit nicht dem Verkauf gilt, sondern dem Gefühl, übergangen zu werden.

Ein Erbe möchte übernehmen

Statt zu verkaufen zahlt einer die anderen aus. Dafür braucht es einen Wert, den alle akzeptieren – und den eine Bank finanziert.

Unterlagen fehlen

Kein Grundriss, kein Energieausweis, das Grundbuch noch auf die Verstorbenen eingetragen. Wir beschaffen, was fehlt.

Es eilt aus steuerlichen Gründen

Fristen können den Zeitplan bestimmen. Wir stimmen uns dazu mit Ihrem Steuerberater ab.

Unser Vorgehen

Wie wir Erbengemeinschaften begleiten

  1. Wir sprechen mit allen – auch einzeln

    Bevor irgendetwas entschieden wird, wollen wir wissen, was jeder Beteiligte braucht. Manchmal ist das erste Gespräch mit vier Personen gleichzeitig genau das falsche Format.

  2. Eine Bewertung, der alle vertrauen können

    Der häufigste Streitpunkt ist nicht der Verkauf, sondern der Preis. Eine nachvollziehbar begründete Bewertung mit echten Vergleichsabschlüssen nimmt der Diskussion die Schärfe – weil sie nicht mehr Meinung gegen Meinung steht.

  3. Grundbuch und Unterlagen klären

    Vor einem Verkauf muss das Grundbuch berichtigt sein. Wir sagen Ihnen, welche Nachweise nötig sind, und beschaffen die Objektunterlagen, die fehlen.

  4. Verkauf oder Übernahme

    Beide Wege sind möglich. Wenn ein Miterbe übernehmen möchte, liefern wir die Bewertung, auf deren Grundlage ausgezahlt und finanziert werden kann. Wenn verkauft wird, vermarkten wir auf Wunsch diskret.

  5. Abwicklung über den Notar

    Der Kaufpreis wird über den Notar nach Erbquote verteilt. Niemand muss dem anderen Geld überweisen – das nimmt aus dem letzten Schritt jede Spannung.

Wo unsere Beratung endet

Wir sind Immobilienmakler – keine Rechtsanwälte und keine Steuerberater. Erbrechtliche Fragen und alles Steuerliche gehören in fachkundige Hände; wir arbeiten dazu mit Fachleuten in Köln zusammen und empfehlen sie Ihnen gern. Was wir können: den Immobilienteil so aufbereiten, dass Ihre Entscheidung auf belastbaren Zahlen steht statt auf Vermutungen.

Häufige Fragen von Erbengemeinschaften

Müssen wirklich alle Miterben zustimmen?

Für einen freihändigen Verkauf ja. Kommt keine Einigung zustande, bleibt als letztes Mittel die Teilungsversteigerung – die aber fast immer die schlechteste Lösung für alle ist, weil der Erlös in der Regel deutlich unter dem Marktwert liegt. Unsere Erfahrung: Die meisten Blockaden lösen sich, sobald eine belastbare Bewertung auf dem Tisch liegt.

Brauchen wir einen Erbschein?

Häufig ja, um das Grundbuch berichtigen zu lassen. Liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor, geht es oft auch ohne. Das klärt Ihr Notar – wir sagen Ihnen früh genug, dass es ansteht, damit es den Verkauf nicht ausbremst.

Ein Miterbe ist nicht erreichbar oder verweigert sich. Was nun?

Sprechen Sie uns an, bevor Sie den Rechtsweg gehen. Wir erleben oft, dass ein neutrales Gespräch von außen mehr bewegt als ein Anwaltsschreiben – und es kostet Sie nichts, das zuerst zu versuchen.

Kann ein Erbe die anderen auszahlen?

Ja, das ist ein häufiger und meist guter Weg. Entscheidend ist ein Wert, den alle als fair akzeptieren und den eine Bank als Finanzierungsgrundlage anerkennt. Genau dafür ist unsere Bewertung gemacht.

Fällt beim Verkauf Steuer an?

Das hängt unter anderem davon ab, wie lange die Immobilie im Besitz war und wie sie genutzt wurde. Diese Frage gehört zu Ihrem Steuerberater – wir liefern die Zahlen, die er dafür braucht.

Was kostet uns das Erstgespräch?

Nichts. Auch dann nicht, wenn Sie sich danach gegen einen Verkauf entscheiden.

Wie lange dauert ein Verkauf aus einer Erbengemeinschaft?

Länger als ein gewöhnlicher Verkauf, aber selten so lange, wie viele befürchten. Die Vermarktung selbst unterscheidet sich kaum. Zeit kostet, was davor liegt: Erbschein, Grundbuchberichtigung und vor allem die Einigung unter den Miterben. Ziehen alle an einem Strang, sind ein paar Monate realistisch. Ziehen sie nicht, bestimmt derjenige das Tempo, der am längsten blockiert.

Reden wir darüber, bevor es sich festfährt

Ein Nachlass wird nicht besser, wenn er liegen bleibt. Schreiben Sie uns kurz, wie die Situation ist – wir sagen Ihnen ehrlich, ob und wie wir helfen können.